Aktuelles zum Widerrufsrecht


Das Widerrufsrecht beim Online Handel wird reformiert

Das Widerrufsrechts-Gesetz tritt ab Juni in Kraft und zwar am 13.Juni 2014 offiziell.

Der Kunde muss für die Rücksendung von Produkten das Rückporto tragen, wenn sie weniger als 40,- € kosten.

Ja, der Kunde muss dann die Kosten tragen!

Allerdings nur, wenn der Online Händler die sogenannte 40-Euro-Klausel in seinen AGB´s steht. Fehlt diese Vereinbarung, muss der Händler auch bei Waren unter einem Wert von 40 Euro die Rücksendekosten tragen. Ist ein Rückgaberecht eingerBochumäumt, trägt der Online Händler ebenfalls das Porto für die Retoure.

Kunden können für die Rücksendung ein vom Händler bereit gelegtes Formular ausfüllen. das ist aber keine Pflicht dieses auszufüllen. der Kunde kann per Formular, per E-Mail oder einen Brief mit eigener Formulierung schicken. Ab 13.Juni 2014 gilt auch: Der den Widerruf gegenüber dem Händler kann der Kunde einfach per Telefon erklären. Es braucht keinen wirklichen Grund um das Widerrufsrecht zu beanspruchen. Das öffnen eines Sicherheitsetikett bzw. das Entfernen schließt das Widerrufsrecht keinesfalls aus. Anders sieht es bei versiegelten Waren wie CDs, DVDs oder Datenträgern, bzw. bei versiegelten Hygieneprodukten aus, wird hier  das Siegel entfernt, erlischt tatsächlich das Widerrufsrecht.

bei produkten zum testen oder begutachten erlischt das Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Die reine Benutzung des Produkts zum testen ist völlig legal. Falls der Kunde dabei aber Gebrauchsspuren hinterlässt, kann der Händler unter Umständen Ersatz für den Wertverlust verlangen. Das Widerrufsrecht wird durch die reine Benutzung der Artikel nicht eingeschränkt.

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Online Shop verlängert sich die Widerrusfrist maximal 12 Monate und 14 Tage und zwar ab Erhalt der Ware. das heißt der Händler muss die Widerrufsfrist von 14 Tagen eindeutig und rechtlich korrekt in der Belehrung stehen haben.

Soweit so gut. Man kann sagen es ändert sich nichts wesentliches, bis auf das, wenn der Händler schlammert, er die Kosten zu tragen hat. Wichtig ist: Die Portokosten bei bestellter Ware bis 40 € trägt zukünftig der Kunde, außer der Händler sagt was anderes. Wo bei das nur OK ist Oder?

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