Das Widerrufsrecht beim Online Handel wird reformiert
Das Widerrufsrechts-Gesetz tritt ab Juni in Kraft und zwar am 13.Juni 2014 offiziell.
Der Kunde muss für die Rücksendung von Produkten das Rückporto tragen, wenn sie weniger als 40,- € kosten.
Ja, der Kunde muss dann die Kosten tragen!
Allerdings nur, wenn der Online Händler die sogenannte 40-Euro-Klausel in seinen AGB´s steht. Fehlt diese Vereinbarung, muss der Händler auch bei Waren unter einem Wert von 40 Euro die Rücksendekosten tragen. Ist ein Rückgaberecht eingeräumt, trägt der Online Händler ebenfalls das Porto für die Retoure.… weiter lesen ...