Das Widerrufsrecht beim Online Handel wird reformiert Das Widerrufsrechts-Gesetz tritt ab Juni in Kraft und zwar am 13.Juni 2014 offiziell. Der Kunde muss für die Rücksendung von Produkten das Rückporto tragen, wenn sie weniger als 40,- € kosten. Ja, der Kunde muss dann die Kosten tragen! Allerdings nur, wenn der Online Händler die sogenannte 40-Euro-Klausel in seinen AGB´s steht. Fehlt diese Vereinbarung, muss der Händler auch bei Waren unter einem Wert von 40 Euro die Rücksendekosten tragen. Ist ein Rückgaberecht eingeräumt, trägt der Online Händler ebenfalls das Porto für die Retoure. Kunden können für die Rücksendung ein vom Händler bereit gelegtes Formular ausfüllen. das ist aber keine Pflicht dieses auszufüllen. der Kunde kann per Formular, per E-Mail oder einen Brief mit eigener Formulierung schicken. Ab 13.Juni 2014 gilt auch: Der den Widerruf gegenüber dem Händler kann der Kunde einfach per Telefon erklären. Es braucht keinen wirklichen Grund um das Widerrufsrecht zu beanspruchen. Das öffnen eines Sicherheitsetikett bzw. das Entfernen schließt das Widerrufsrecht keinesfalls aus. Anders sieht es bei versiegelten Waren wie CDs, DVDs oder Datenträgern, bzw. bei versiegelten Hygieneprodukten aus, wird hier das Siegel entfernt, erlischt tatsächlich das Widerrufsrecht. bei produkten zum testen oder begutachten erlischt das Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Die […]
