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That´s it -> Facebook wächst! Facebook hat in 2014 zugelegt und zwar mit allem, allerdings auch auf der Kostenseite, hier die Fakten in Zahlen. Aktuell in Q4 / 2014 Umsatz ~ 3,85 Mrd $ + 49% Gewinn ~ 700 Mio $ + 34% Nutzer ~ 1,39 Mrd User sind in Facebook + 13% Nutzer mobil ~ 1,19 Mrd. User sind per App bzw. Mobil + 26% Umsatz durch Webeeinnahmen ~ 3,59 Mrd $ + 53% davon mobil + 69% Nutzer die täglich Facebook nutzen ~ 800 Mio User + 13% Kostenseite 09 – 12 in 2014 ~2,72 Mrd $ + 87%   Auf das ganze Jahr 2014 geschaut istbei Facebook der Umsatz bei ~12,47 Mrd. $ der Gewinn bei ~2,94 mrd $ Wie geht es weiter, Facebook ist der Meinung das der gesamte eCommerce sich auf Facebook in den nächsten Jahren verlagern wird. schau mer mal.

Facebook in 2014 – Umsatz – Gewinn – Nutzer



Sicherheitsupdate für „snom“ IP-Telefone snom hat für IP-Telefone ein wichtiges Sicherheitsupdate bereitgestellt. Der Update erfolgt per Firmware Upgrade. DasUpdate sollte dirgend eingespielt werden. Impact: A remote attacker may be able to gain administration rights, spoof a VPN tunnel, place malware and execute arbitrary code Die Sicherheitslücke ermöglicht es, das  Angreifer Zugriff auf Ihre Gespräche / Einstellungen bekommen. Meldung von snom snom technology AG Wittestr. 30 G 13509 Berlin Telefon: +49 30 39833-0 Fax: +49 30 39833-111 office@snom.com www.snom.com

IP Telefone haben Sicherheitslecks


Das Einbetten von für alle zugänglichen Internet Videos / Inhalten ist erlaubt! Man glaubt es kaum, was das EuGH ( der Europäische Gerichtshof Luxemburg) zur einer Anklage offiziell bekannt gibt. Das EuGH hat einen Gerichtsbeschluss zum Urheberrecht bei Filmen im Internet kundgetan. Auf Grund dieses Urteils ist es rechtens,  das fremde Webinhalte mittels der sogenannten Framing-Technologie , z.B. YouTube bietet das auf jeder Video / Film-Seite an, auf der eigenen Internetseite per Frame einzubetten. Die Begründung ist plausibel und hilft vielen z.B. Blog Betreiber etc.. Wenn der Inhalt des nicht auf der eigenen Seite gehosteten Inhalts per Frame eingebunden ist, ist das dem Urheberrechts entsprechend erlaubt. Bedingung: Im Original (Urheber) muss das für alle sichtbar sein (öffentlich) und der Frame zeigt auf die Original URL des Urhebers. Fertig Das das Ganze aber irgendwie ein Gschmäckle hinterlässt, ist der Anlass dieses Urteils, da ein Wettbewerber sich ein Video der Konkurrenz auf seine eigene Seite stellte. Die Konkurrenz hat dieses Video produziert und dafür gezahlt. Nach außen sieht es für den Laien – besucher der Seite – so aus als würden beide mit dem gleichen Video werben bzw. sich darin darstellen, obwohl urheberrechtlich es klar das Eigentum des zahlenden Produzenten ist. Und […]

Einbetten von öffentlichen Videos / Inhalten in Deutschland rechtens


Twitter Analyse Tool für Profis Twitter hat  das Analyse-Tool für alle Freigeschaltet. Dieses Werkzeug wurde bisher in der Regel nur von Werbeschaffende benutzt. Das Tool könnte vor allem für die interessant sein, die ihre Reichweite erhöhen wollen. Das Tool soll  Social-Media-Verantwortlichen von Unternehmen über Politiker und andere „Celebrities“ bis zu Journalisten helfen, Follower besser zu binden und neue zu bringen. Auf dem Twitter Analyse Dashboard die Möglichkeit gegeben, zu sehen wie oft ein bestimmter Tweet gesehen wurde. Oder wie oft dieser Tweet er zu einer Reaktion verleitete. Dazu gehören z.B. Retweets, Klicks auf das Profil des Verfassers oder Klicks auf Hashtags, etc.. Allerdings muss man sich erst qualifizieren bzw. seinen Account autorisieren, und das geht so ohne weiteres nicht.Deutschland ist als Land bzw. zeitzone nicht vorgesehen. Das kommt bestimmt noch 🙂 . Zudem findet man auch Statistiken über die eigenen Follower und den Erfolg von Twitter Cards (Twitter-Cards ). Mit Twitter Cards können Sie auf Ihre Inhalte bezogene Multimedia-Inhalte an Tweets anhängen. Durch Twitter Card-Analysen bekommen Sie vernetzte Einblicke, wie Ihre Inhalte auf Twitter geteilt werden.


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OpenSSL Bug Im April 2014 wurde bekannt, dass die Versionen 1.0.1 bis einschließlich 1.0.1f, als auch 1.0.2-beta – 1.0.2-beta1 vom sogenannten „Heartbleed-Bug“ betroffen sind. In erster Linie betroffen sind jetzt alle Betreiber von Servern, die SSL zur Verschlüsselung einsetzen. Die Version OpenSSL 1.0.1g enthält den Fehler nicht mehr. Aufgrund eines Zugriffs auf uninitialisierten Speicher kann ein Angreifer dabei bis zu 64 KByte des Hauptspeichers der Gegenstelle auslesen. Den Entwicklern gelang es bei Tests, damit u. a. den privaten Schlüssel des Serverzertifikats, Benutzernamen und Passwörter auszulesen.Das Abgreifen dieser Daten hinterlässt kaum Spuren auf dem angegriffenen System, daher ist nicht sicher, ob der Fehler in der Vergangenheit bereits ausgenutzt wurde, es gibt jedoch Hinweise auf einen Missbrauch im November 2013. Abgesehen von möglicherwiese abgegriffenen Zugangsdaten wie Benutzernamen und Passwörter kann mit dem privaten Schlüssel des Serverzertifikats ein, auch lange vor dem Bekanntwerden des Fehlers, aufgezeichneter Datenverkehr nachträglich entschlüsselt werden, sofern die Verschlüsselung nicht mit Perfect Forward Secrecy geschützt war. Außerdem können mit dem privaten Schlüssel des Serverzertifikats Man-in-the-middle-Angriffe durchgeführt werden, sofern das Serverzertifikat noch nicht abgelaufen oder widerrufen ist. Es sind alle Dienste betroffen, wie beispielsweise E-Mail-Verkehr /VPN / FTP Dienste oder verschlüsselte Chats, sofern eine betroffene OpenSSL-Version verwendet wurde. Das heißt auch Banken […]

Der Supergau aller Zeiten – Bug in der SecureLayer Technik ...


Das Widerrufsrecht beim Online Handel wird reformiert Das Widerrufsrechts-Gesetz tritt ab Juni in Kraft und zwar am 13.Juni 2014 offiziell. Der Kunde muss für die Rücksendung von Produkten das Rückporto tragen, wenn sie weniger als 40,- € kosten. Ja, der Kunde muss dann die Kosten tragen! Allerdings nur, wenn der Online Händler die sogenannte 40-Euro-Klausel in seinen AGB´s steht. Fehlt diese Vereinbarung, muss der Händler auch bei Waren unter einem Wert von 40 Euro die Rücksendekosten tragen. Ist ein Rückgaberecht eingeräumt, trägt der Online Händler ebenfalls das Porto für die Retoure. Kunden können für die Rücksendung ein vom Händler bereit gelegtes Formular ausfüllen. das ist aber keine Pflicht dieses auszufüllen. der Kunde kann per Formular, per E-Mail oder einen Brief mit eigener Formulierung schicken. Ab 13.Juni 2014 gilt auch: Der den Widerruf gegenüber dem Händler kann der Kunde einfach per Telefon erklären. Es braucht keinen wirklichen Grund um das Widerrufsrecht zu beanspruchen. Das öffnen eines Sicherheitsetikett bzw. das Entfernen schließt das Widerrufsrecht keinesfalls aus. Anders sieht es bei versiegelten Waren wie CDs, DVDs oder Datenträgern, bzw. bei versiegelten Hygieneprodukten aus, wird hier  das Siegel entfernt, erlischt tatsächlich das Widerrufsrecht. bei produkten zum testen oder begutachten erlischt das Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Die […]

Aktuelles zum Widerrufsrecht


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So geht’s! Das gilt für Facebook Unternehmensseíte oder auch andere Social Plattformen! Facebook Fan page – Facebook Fanseite Eine Unternehmenspräsenz auf Facebook ist recht schnell und einfach erstellt: richtige Rubrik auswählen, griffigen Seitenname festlegen, Bild hochladen oder von der Website importieren (dabei Bildrechte beachten!) aussagekräftigen Infotext schreiben. Wichtig: Ein rechtssicheres Impressum ist Pflicht für Unternehmen. Es sollte einfach erkennbar und unmittelbar und auf jeden Fall direkt erreichbar sein. (maximal 2 Klicks entfernt – die sogenannte „2-Klick-Regel“). Das ist wichtig, damit es keine Abmahnungen seitens der Rechtsanwälte gibt!Doch wie wird die Unternehmensseite mit interessanten Inhalten gefüllt, sodass viele User die Seite besuchen? Das sie Fan werden und mit der Fanpage interagieren? Das ist das Thema heute Der perfekte Post Auf Unternehmensseiten sollten maximal in der Regel 3 bis 4 interessante Posts in der Woche veröffentlicht werden. da es sonst ihre Fans nervt. Ganz wichtig bei den Posts sind Fotos, einfach weil sie auffallender sind als ein reiner Textpost. Fotos vermitteln Emotionen, welche wiederum zum Liken und Teilen anregen, so dass der virale Effekt wunderbar ausgenutzt werden kann. Außerdem sollten die Posts recht kurz sein, da die User online keine langen Romane lesen wollen. Hier gilt wirklich: „In der Kürze liegt die […]

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