Das Einbetten von für alle zugänglichen Internet Videos / Inhalten ist erlaubt!
Man glaubt es kaum, was das EuGH ( der Europäische Gerichtshof Luxemburg) zur einer Anklage offiziell bekannt gibt.
Das EuGH hat einen Gerichtsbeschluss zum Urheberrecht bei Filmen im Internet kundgetan.
Auf Grund dieses Urteils ist es rechtens, das fremde Webinhalte mittels der sogenannten Framing-Technologie , z.B. YouTube bietet das auf jeder Video / Film-Seite an, auf der eigenen Internetseite per Frame einzubetten.
Die Begründung ist plausibel und hilft vielen z.B. Blog Betreiber etc..… weiter lesen ...