Einbetten von öffentlichen Videos / Inhalten in Deutschland rechtens


Das Einbetten von für alle zugänglichen Internet Videos / Inhalten ist erlaubt!

Man glaubt es kaum, was das EuGH ( der Europäische Gerichtshof Luxemburg) zur einer Anklage offiziell bekannt gibt.

Das EuGH hat einen Gerichtsbeschluss zum Urheberrecht bei Filmen im Internet kundgetan.

Frame Technik - Einbetten Video YouTubeAuf Grund dieses Urteils ist es rechtens,  das fremde Webinhalte mittels der sogenannten Framing-Technologie , z.B. YouTube bietet das auf jeder Video / Film-Seite an, auf der eigenen Internetseite per Frame einzubetten.

Die Begründung ist plausibel und hilft vielen z.B. Blog Betreiber etc..

Wenn der Inhalt des nicht auf der eigenen Seite gehosteten Inhalts per Frame eingebunden ist, ist das dem Urheberrechts entsprechend erlaubt. Bedingung: Im Original (Urheber) muss das für alle sichtbar sein (öffentlich) und der Frame zeigt auf die Original URL des Urhebers. Fertig

Das das Ganze aber irgendwie ein Gschmäckle hinterlässt, ist der Anlass dieses Urteils, da ein Wettbewerber sich ein Video der Konkurrenz auf seine eigene Seite stellte. Die Konkurrenz hat dieses Video produziert und dafür gezahlt. Nach außen sieht es für den Laien – besucher der Seite – so aus als würden beide mit dem gleichen Video werben bzw. sich darin darstellen, obwohl urheberrechtlich es klar das Eigentum des zahlenden Produzenten ist. Und der Wettbewerb hat sich dieses zu eigen gemacht und das mit Hilfe des Frames, was laut EuGH nun erlaubt ist. Na ja, vielleicht sollte man hier dann doch selbst darüber nachdenken, was moralisch vertretbar ist, denn in meinen Augen ist so was dann doch treist. Oder?

Gilt das dann auch für dpa Nachrichten?

Das ist nun erlaubt:
Das gilt nur als Beispiel
Der Inhalt dieses Videos spiegelt nicht die Meinung des Blogs.  Ausage vom Mai 2013 der Kanzlei WBS zu diesem Thema.
Sprecher ist Christian Solmeke
aus der Kanzlei Wilde – Beuger – Solmeke (WBS)

Hier geht es zum Video auf YouTube mit Kommentaren etc.

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